Schulordnung der Hauptschule an der Emmastraße

 An der Hauptschule Emmastraße ist jeder willkommen! Es ist egal, wo man herkommt, wie man lebt oder an wen man glaubt. Dies erfordert, dass alle respektvoll miteinander umgehen!

 

Respekt heißt, den anderen Menschen zu achten!

 

Wir an der Emmastraße…

…gehen respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll miteinander um

…reden miteinander, wenn es Probleme oder Konflikte gibt

…können zugeben, wenn wir etwas falsch gemacht haben

…packen alle mit an, um unsere Schule weiter zu verbessern!

 

Regeln und Verbote

Hier stehen nur Regeln, die wir speziell für unsere Schule aufgestellt haben. Regelungen, die an anderer Stelle (z.B. in Gesetzen) schon festgeschrieben sind, werden hier nicht erwähnt.

  1. Äußerungen und Handlungen, die Menschen anderer Kulturen, Länder, Religionen oder anderer Lebensweise beleidigen, sind verboten.
  2. Der Verzehr von Lebensmitteln, die Koffein, Taurin oder ähnliches beinhalten („Energy-Drinks"), ist für ALLE Schüler verboten. Für Schüler der Klassen 9 & 10 kann es Ausnahmen geben
  3. Auch für Schüler über 18 ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten.
  4. Das Verlassen des Schulgeländes ist verboten. Ausnahmen bestimmen die Mitarbeiter der Schule (siehe „Regelung zum Verlassen des Schulhofes")
  5. An fremde Sachen zu gehen ist verboten.
  6. Die Nutzung von Handys, Smartphones, Tabs u.ä. ist grundsätzlich bei allen Schulveranstaltungen verboten. (siehe „Regelung zur Handynutzung")
  7. Wer die Gesundheit anderer gefährdet, z.B. durch Böller, Schneebälle oder Lederbälle, muss mit strengen Folgen rechnen
  8. Gegenstände, die in der Freizeit eher als Spielzeug gelten und trotzdem gefährlich werden können (z.B. Taschenmesser, Softairpistolen u.ä.), sind verboten!

Alle, die an dieser Schule leben und arbeiten, nämlich Schüler, Lehrer, Außerschulische und ehrenamtliche Mitarbeiter, Hausmeister, Reinigungskräfte und Sozialarbeiter achten darauf, dass die Regeln eingehalten werden.

 

 

Was passiert, wenn du dich nicht an die Regeln hältst?

Ganz einfach: Dann musst du es wieder gut machen bzw. die Konsequenzen tragen

 

Regelungen zur Wiedergutmachung/Konsequenzen

 

Wir werden darauf achten, wie Du Dich in der Zukunft verhältst! Für Wiedergutmachungen kannst du auch selber Vorschläge machen. Etwas Wiedergutmachen bedeutet z.B. sich zu entschuldigen, einen Brief zu schreiben, einen Kuchen zu backen oder ähnliches.

 

Menschen machen Fehler und in einer Schule wird gelernt. Probleme werden in einem Gespräch mit dir geklärt. Sollte man nicht mit dir reden können, werden wir mit deinen Eltern sprechen oder die Schulleitung hinzuziehen, bis wir meinen, dass die Sache erledigt ist. Auch Streitschlichter stehen hierfür zur Verfügung. Um dir deutlich zu zeigen, dass etwas falsch gelaufen ist, können wir bestimmen, dass du etwas tun musst, um es wieder gut zu machen. Hierzu kannst du auch selber Vorschläge machen. Es geht um Entschuldigungen, Wiedergutmachungen usw.

 

Des Weiteren gilt:

  •  Unerwünschte Gegenstände musst du abgeben, wenn du dazu aufgefordert wirst.
  •  Handys o.ä. dürfen dir ebenfalls für eine bestimmte Zeit (bis max. 16.00 Uhr) weggenommen werden.
  •  Du kannst von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden und musst somit in deiner Freizeit nacharbeiten.
  •  Es kann sein, dass du versäumte Lernzeiten (Schwänzen, Zuspätkommen, Störungen) außerhalb der Schulzeit (z.B. Dienstagnachmittags) nachholen musst.
  •  Die Schule kann in einer Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen (Ausschluss vom Unterricht, Ausflügen oder  Klassenfahrten oder sogar einen Schulverweis) gegen dich verhängen.
  •  In besonders schlimmen Fällen wird die Schule dich bei der Polizei anzeigen.